Was ist der Unterschied zwischen Fotorecht und Bildrecht?
Fotorecht betrifft vor allem Fotografien. Bildrecht ist weiter gefasst und umfasst auch Nutzungsrechte, Veröffentlichung, Persönlichkeitsrechte und Lizenzfragen rund um Bilder.
Bildrechte klären
Rechtliche Beratung, wenn Bilder genutzt, lizenziert, kopiert oder veröffentlicht werden.
Bildrecht umfasst mehr als klassische Fotografie. Entscheidend ist, wer ein Bild geschaffen hat, wer welche Nutzungsrechte besitzt, ob eine Veröffentlichung zulässig ist und welche Ansprüche bei rechtswidriger Nutzung bestehen.
Typische Fälle
Leistungen
Fotorecht betrifft vor allem Fotografien. Bildrecht ist weiter gefasst und umfasst auch Nutzungsrechte, Veröffentlichung, Persönlichkeitsrechte und Lizenzfragen rund um Bilder.
Ja, wenn Rechte bestehen und die Nutzung nicht gedeckt ist. Typische Ansprüche sind Unterlassung, Auskunft, Lizenzschaden, Schadensersatz und Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.