FAQ
Häufige Fragen zum Fotorecht
Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen – von der Beweissicherung über die Höhe des Schadensersatzes bis zur erhaltenen Abmahnung.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie senden uns den Link oder die Datei und eine kurze Schilderung; wir melden uns mit einer Einordnung, ob und welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind. Erst danach entscheiden Sie, ob ein Mandat zustande kommt.
Mein Foto wurde ohne Erlaubnis verwendet – was sollte ich zuerst tun?
Sichern Sie zuerst die Beweise: Screenshot der gesamten Seite inklusive sichtbarer URL und Datum, wenn möglich zusätzlich über einen Archivdienst. Bewahren Sie die Originaldatei mit Metadaten und – falls vorhanden – die RAW-Datei auf, denn sie belegt Ihre Urheberschaft. Löschen Sie nichts und nehmen Sie noch keinen Kontakt zur Gegenseite auf: Inhalte verschwinden erfahrungsgemäß schnell, sobald jemand von einem möglichen Anspruch erfährt.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung?
Üblich ist die Berechnung im Wege der Lizenzanalogie: maßgeblich ist, welche Lizenz vernünftige Parteien für genau diese Nutzung vereinbart hätten. Entscheidend sind Nutzungsart (Website, Ads, Social, Print, PR), Dauer, Platzierung und wirtschaftliche Reichweite. Die MFM-Empfehlungen dienen dabei als Orientierung; Gerichte gewichten sie unterschiedlich. Eine belastbare Zahl ergibt sich erst aus dem konkreten Fall.
Was gilt, wenn ich als Urheber nicht genannt wurde?
Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) ist ein eigenständiges Recht. Fehlt die Urheberbenennung, kommt neben dem Lizenzschaden regelmäßig ein zusätzlicher Anspruch in Betracht; in der Praxis wird häufig ein Zuschlag auf den Lizenzschaden angesetzt. Die Höhe hängt vom Einzelfall und der zuständigen Rechtsprechung ab.
Ich habe selbst eine Abmahnung erhalten – was nun?
Nehmen Sie die Frist ernst, unterschreiben Sie aber nichts ungeprüft. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind meist deutlich weiter gefasst als nötig, gelten unbefristet und sind mit einer Vertragsstrafe bewehrt. Häufig sind Streitwert, Lizenzhöhe oder der Umfang der Erklärung angreifbar. Wir prüfen, was berechtigt ist – und was nicht – und formulieren gegebenenfalls eine modifizierte Erklärung.
Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?
Für die typischen Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Nutzung und vom Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben. Für Herausgabeansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung können längere Fristen gelten. Warten Sie dennoch nicht zu lange – mit der Zeit werden Beweise schwerer zu sichern.
Müssen Sie in meiner Nähe sein?
Nein. Wir arbeiten bundesweit und in vielen Fällen vollständig digital. Für die Prüfung genügen in der Regel Link, Screenshots, Originaldatei und vorhandene Unterlagen. Vor Gericht vertreten wir Sie deutschlandweit.
Was kostet die Vertretung?
Das sagen wir Ihnen transparent nach der Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen. Je nach Fall rechnen wir nach RVG auf Basis des Gegenstandswerts oder über eine Vergütungsvereinbarung ab. Wird der Anspruch erfolgreich durchgesetzt, hat die Gegenseite die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung regelmäßig zu erstatten.
Die Antworten geben allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer die konkrete Konstellation.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schildern Sie uns Ihren Fall in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
