Urheberrecht

Urheberrecht bei Bildern, Fotos und visuellen Inhalten

Spezialisierte Beratung zu Urheberrecht, Nutzungsrechten und Ansprüchen bei Bildern.

Wer Fotos, Grafiken oder andere Bilder erstellt, kann urheberrechtlich geschützt sein. Wer fremde Bilder nutzt, braucht eine belastbare Rechtsgrundlage. Wir prüfen beide Seiten: Schutz, Nutzung, Lizenz, Abmahnung und Ansprüche.

Typische Fälle

Wann wir helfen

Ein Foto wurde kopiert, bearbeitet, geteilt oder kommerziell verwendet.
Die Urheberangabe fehlt oder wurde falsch gesetzt.
Eine Abmahnung wegen Bildnutzung soll beantwortet oder geprüft werden.
Vor Veröffentlichung soll geklärt werden, ob Rechte Dritter betroffen sind.

Leistungen

Was wir konkret prüfen und durchsetzen

  • Urheberrechtliche Prüfung von Fotos, Grafiken und Bildmaterial
  • Bewertung von Lizenzen, Quellenangaben und Nutzungszwecken
  • Abwehr und Durchsetzung von Abmahnungen
  • Strategie für Beweissicherung, Auskunft und Schadensersatz

Sind alle Bilder automatisch urheberrechtlich geschützt?

Viele Fotos und bildliche Werke genießen Schutz. Entscheidend sind Art des Materials, Entstehung, Rechteinhaberschaft und konkrete Nutzung.

Reicht eine Quellenangabe für die Nutzung fremder Bilder?

In der Regel nicht. Eine Quellen- oder Urheberangabe ersetzt keine Lizenz, wenn für die konkrete Nutzung keine Erlaubnis besteht.