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Bildnutzung ohne Lizenz: welche Schritte wirklich zählen

Beweissicherung und nächste Schritte

Urheberrecht01. April 20263 Min. LesezeitSievers & Kollegen
Kontaktbogen mit Kleinbildnegativen und Lupe – Urheberschaft an Fotografien

Wenn Ihr Foto ohne Erlaubnis genutzt wird, entscheidet die Beweissicherung über den Erfolg. So gehen Sie strukturiert vor.

Sie entdecken Ihr Foto auf einer fremden Website, in einem Onlineshop oder in einer Werbeanzeige – und niemand hat Sie gefragt. Der erste Impuls ist oft, den Verwender sofort anzuschreiben. Genau das ist meistens der falsche erste Schritt. Ob Sie Ihre Ansprüche später durchsetzen können, entscheidet sich in den ersten Stunden: bei der Beweissicherung.

Schritt 1: Die Nutzung lückenlos dokumentieren

Bevor Sie irgendjemanden kontaktieren, sichern Sie die Verwendung so, dass sie später nicht bestritten werden kann. Wer angeschrieben wird, löscht das Bild häufig sofort – und behauptet anschließend, es habe nur kurz oder gar nicht online gestanden.

  • Screenshots der gesamten Seite mit sichtbarer Adresszeile, Datum und Uhrzeit.
  • Die direkte Bild-URL (Rechtsklick → „Bildadresse kopieren“) und den Dateinamen.
  • Alle Unterseiten, auf denen das Bild auftaucht – auch Blog, Shop, Kategorie- und Landingpages.
  • Das Impressum der Website, damit der Verantwortliche eindeutig feststeht.
  • Eine Sicherung über ein Webarchiv (z. B. „Save Page Now“ der Wayback Machine) als zusätzliche, unabhängige Quelle.

Ausführliche Tipps zu Screenshots, Archiven und Metadaten finden Sie in unserem Quick-Guide zur Beweissicherung.

Schritt 2: Die eigene Urheberschaft belegen

Im Streitfall müssen Sie zeigen können, dass das Bild von Ihnen stammt oder Ihnen die Rechte daran zustehen. Halten Sie deshalb die Originaldatei bereit – idealerweise die RAW-Datei mit ungekürzten Metadaten (Kamera, Aufnahmedatum, Seriennummer). Hilfreich sind außerdem frühere Veröffentlichungen, etwa auf Ihrer eigenen Website, in Ihrem Portfolio oder bei einer Bildagentur, sowie Verträge mit Auftraggebern. Fotografen ohne RAW-Datei sind nicht chancenlos: Auch eine Serie von Bildern derselben Situation ist ein starkes Indiz.

Schritt 3: Welche Ansprüche Sie haben

Fotos sind in Deutschland entweder als Lichtbildwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) oder zumindest als einfaches Lichtbild (§ 72 UrhG) geschützt. Auf künstlerischen Anspruch kommt es also nicht an – auch ein schlichtes Produktfoto ist geschützt. Bei einer unerlaubten Nutzung kommen insbesondere in Betracht:

  • Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG): Die Nutzung muss aufhören – abgesichert durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Dieser Anspruch setzt kein Verschulden voraus.
  • Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG): In der Regel berechnet als die Lizenzgebühr, die bei einer ordnungsgemäßen Lizenzierung angefallen wäre („Lizenzanalogie“).
  • Zuschlag bei fehlender Urheberbenennung: Wurde Ihr Name nicht genannt, erhöht das den Anspruch häufig spürbar.
  • Auskunft: Wo, wie lange und in welchem Umfang wurde das Bild genutzt? Erst die Auskunft macht den Schaden vollständig bezifferbar.
  • Erstattung der Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung (§ 97a Abs. 3 UrhG).

Typische Fehler, die Ansprüche kosten

  • Den Verwender anschreiben, bevor die Beweise gesichert sind.
  • Eine Pauschalrechnung schicken, die später nicht zur tatsächlichen Nutzung passt – das schwächt die eigene Position.
  • Sich mit der bloßen Löschung zufriedengeben: Ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung kann das Bild morgen wieder online sein.
  • Zu lange warten: Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von der Verletzung und dem Verletzer erfahren haben.

Wie wir vorgehen

Wir prüfen zunächst, ob die Nutzung tatsächlich unberechtigt ist und welcher Betrag realistisch durchsetzbar ist. Danach mahnen wir den Verwender ab, fordern Unterlassung, Auskunft und Zahlung – und gehen vor Gericht, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt. Für Sie beginnt alles mit einem Link und Ihrer Originaldatei.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen ab.

Bildergalerie
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